Umsatzsteuerfreiheit für medizinische Telefonberatung

Zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen können auch medizinische Telefonberatungen zählen, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung haben.

Auch telefonisch erbrachte Beratungsleistungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheiten können unter die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen fallen, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung verfolgen. Das hat der Europäische Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hin entschieden. Im Streitfall ging es um die von verschiedenen Krankenkassen angebotene Telefon-Hotline für Versicherte, die durch die Erläuterung von Diagnosen und Beratung über mögliche Therapien ebenfalls die für eine Heilbehandlung notwendige therapeutische Zielsetzung haben können.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter