Statische Berechnung als begünstigte Handwerkerleistung

Gutachtertätigkeiten, die eng mit einer Handwerkerleistung verzahnt sind, kommen für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Frage.

Eigentlich fallen Gutachterleistungen aller Art nicht unter die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sieht aber eine Ausnahme von der Regel gegeben, wenn die Gutachterleistung zur Durchführung der Handwerkerleistungen zwingend erforderlich ist. Im Streitfall sollte der Handwerker Stützelemente für ein Dach austauschen und sah eine statische Berechnung durch einen Bauingenieur vor der Durchführung als unverzichtbar an. Weil das Gericht eine enge sachliche Verzahnung zwischen der statischen Berechnung und der darauf folgenden Handwerkerleistung sah, gewährte es auch für die Berechnung den Steuerbonus. Das Finanzamt hat allerdings Revision eingelegt.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter