Keine Anhebung der Kleinunternehmergrenze geplant

Obwohl die Kleinunternehmergrenze lange nicht angehoben wurde, hat die Bundesregierung keine Pläne hier eine Anpassung vorzunehmen.

Seit vielen Jahren ist die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze unverändert bei 17.500 Euro. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz war für eine Weile eine deutliche Anhebung der Grenze im Gespräch, doch wurde diese Änderung wieder aus dem Gesetz gestrichen. Die Bundesregierung hat nun in der Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag erklärt, dass es weiterhin keine Pläne gibt, die Kleinunternehmergrenze anzuheben.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter