Zahlungen des Arbeitnehmers für Betriebskosten des Dienstwagens

Zahlungen des Arbeitnehmers für bestimmte Betriebskosten des Dienstwagens mindern auch bei der 1 %-Regelung den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Dienstwagens ein Nutzungsentgelt, mindert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil entsprechend. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt das Gleiche, wenn der Arbeitnehmer statt eines pauschalen Nutzungsentgelts einzelne Kosten des Dienstwagens trägt (z.B. die Betankung), und zwar auch dann, wenn die private Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und versteuert wird. Eine Berücksichtigung der selbst getragenen Aufwendungen beim Arbeitnehmer kommt allerdings nur in Frage, wenn er den geltend gemachten Aufwand im Einzelnen umfassend darlegt und belastbar nachweist. Außerdem kann der geldwerte Vorteil maximal auf 0 Euro sinken, darüber hinausgehende Zahlungen können nicht abgezogen werden.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter