Erstattung einer Monatsfahrkarte bei Auswärtstätigkeit

Die Finanzverwaltung hat erklärt, in welcher Höhe der Arbeitgeber steuerfrei Reisekosten erstatten kann, wenn der Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für seine Auswärtstätigkeit nutzt.

Wenn ein Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel auch für dienstliche Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit nutzt, ist eine steuerfreie Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber möglich. Dafür ist jedoch ein monatlicher Nachweis der beruflichen Fahrten erforderlich. Anstelle einer Aufteilung der Kosten im Verhältnis dienstlicher zu privaten Fahrten ist aus Vereinfachungsgründen auch die Erstattung der während des Gültigkeitszeitraumes ersparten Kosten für die Einzelfahrscheine möglich, die durch die dienstliche Nutzung des Nahverkehrs entstanden wären. Die steuerfreie Erstattung ist jedoch maximal in Höhe des tatsächlichen Preises der Monatskarte möglich.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter