Abgrenzung zwischen Betriebs- und Werbeveranstaltung

Ob eine Veranstaltung ganz überwiegend im Interesse des Unternehmens liegt oder eine lohnsteuerpflichtige Betriebsveranstaltung ist, hängt entscheidend davon ab, ob daran weit überwiegend externe Gäste teilnehmen.

Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, während bei einer Werbeveranstaltung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers kein Arbeitslohn vorliegt. Laut dem Finanzgericht Baden-Württemberg hängt die Abgrenzung einer betrieblichen Repräsentationsveranstaltung zu einer Betriebsveranstaltung primär davon ab, ob an ihr weit überwiegend Geschäftspartner und andere externe Gäste teilnehmen, und ob deren Anwesenheit im Vordergrund steht. Ist das - wie im Streitfall - nicht so, handelt es sich um eine steuerpflichtige Betriebsveranstaltung.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter