Umtausch von Geld in Bitcoins ist umsatzsteuerfrei

Dass die Umsatzsteuerbefreiung für den Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln auch für Bitcoins gilt, hat der Europäische Gerichtshof jetzt bestätigt.

Nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ist ein Umsatz dann steuerfrei, wenn er sich auf Devisen, Banknoten und Münzen bezieht, die gesetzliches Zahlungsmittel sind. Die elektronische Währung Bitcoin, die sich im E-Commerce immer mehr verbreitet, ist zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel. Der Europäische Gerichtshof sieht den Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoins aber trotzdem als steuerfreien Umsatz an.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter