Kundenzahlung auf Privatkonto ist verdeckte Gewinnausschüttung

Ohne eine klare, im Voraus getroffene Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen sind Kundenzahlungen auf das Privatkonto eines Gesellschafters eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Überweisen Kunden Beträge, die ihnen von einer GmbH in Rechnung gestellt wurden, nicht auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der GmbH, sondern auf das Privatkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers, kann darin eine verdeckte Gewinnausschüttung liegen, auch wenn der Gesellschafter mit dem Geld auch Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber Dritten tilgt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt das zumindest dann, wenn eine klar und eindeutig im Voraus getroffene Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen zwischen dem Gesellschafter und der GmbH fehlt.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter