Panne führt zu falscher Steuerklasse für 30.000 Arbeitnehmer

Ein Softwarefehler bei der Finanzverwaltung hat für rund 30.000 Arbeitnehmer im Juli zu deutlich höheren Lohnsteuerabzügen geführt. Der Fehler wird erst für die September-Lohnabrechnung in allen Fällen zuverlässig behoben sein.

Durch eine Panne bei der Finanzverwaltung sind im Juli bundesweit 28.787 Arbeitnehmer aus anderen Steuerklassen rückwirkend zum 1. Januar 2015 in die Steuerklasse I eingestuft worden. In einigen Fällen haben Arbeitnehmer im Juli deshalb kein Gehalt bekommen oder sollten laut der Lohnabrechnung sogar Geld zurückzahlen, um die höhere Steuer auszugleichen. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten hat die Finanzverwaltung den Fehler am 29. Juli behoben, dabei aber neue Fehler erzeugt, weil für einige Arbeitnehmer nun statt der Steuerklasse III die Steuerklasse IV eingetragen ist. Auch im August drohen damit fehlerhafte Lohnabrechnungen. Die Finanzverwaltung rechnet nun mit Schadenersatzforderungen der Betroffenen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter