Flächenbezogener Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit

Eine Vermietung mit Umsatzsteuerausweis, die dann zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt, ist auch für einzelne Räume oder eindeutig bestimmbare Teilflächen möglich.

Der Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit und damit der Vorsteuerabzug kann auch für einzelne Flächen einer vermieteten Immobilie wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind. Es ist also nicht zwingend ein abgrenzbarer Funktionsbereich (z.B. Büro versus Wohnung) notwendig. Laut dem Bundesfinanzhof genügt für eine solche Teiloption ein hinreichend objektiv nachprüfbarer Aufteilungsmaßstab. Das ist insbesondere bei einer Aufteilung nach den Räumen der Fall. Die Gemeinflächen (Flure, Küche, Sanitärräume) sind dann nach den Verhältnissen der steuerfreien zur steuerpflichtigen Vermietung zuzuordnen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter