Sterbegeld ist nicht steuerpflichtig

Der Bestattungskostenzuschuss einer Versorgungseinrichtung ist kein steuerpflichtiges Einkommen.

Ein als Zuschuss zu den Bestattungskosten von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gewährtes Sterbegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer. Anders als das Finanzamt sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg das Sterbegeld nicht als kapitalisierte wiederkehrende Bezüge an, die einkommensteuerpflichtig wären. Das Finanzamt hat beim Bundesfinanzhof aber Revision eingelegt.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter