Unbestimmte Regelungen machen Tantieme zur verdeckten Gewinnausschüttung

Auch wenn die Tantieme ordnungsgemäß vereinbart ist, kann sie zur verdeckten Gewinnausschüttung werden, falls die Vereinbarung unklare Regelungen über die Höhe der Tantieme enthält.

Eine unklare Regelung in einer ansonsten korrekten Tantiemevereinbarung kann aus der Tantieme eine verdeckte Gewinnausschüttung machen. Diese Erfahrung machte ein Gesellschafter-Geschäftsführer vor dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt. Weil in der Tantiemevereinbarung eine mögliche Kürzung vorgesehen war, wenn die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft es erfordert, qualifizierte das Gericht die Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Regelung war nämlich so unbestimmt, dass nicht ersichtlich war, ob und in welcher Höhe die Tantiemenansprüche letztlich Bestand haben würden. Auf die Angemessenheit der Geschäftsführervergütung kommt es dann ebenso nicht mehr an wie auf die Fremdüblichkeit und tatsächliche Durchführung der Vereinbarung.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter