Bundesrat will höheren Spitzensteuersatz

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine zusätzliche Progressionsstufe im Steuertarif mit einem Spitzensteuersatz von 49 % vorsieht.

Am 22. März 2013 hat das Land Brandenburg im Bundesrat den Entwurf für ein Gesetz zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes eingebracht. Mit dem Gesetz soll eine zusätzliche Progressionszone im Steuertarif eingeführt werden, die die Grenzsteuerbelastung auf bis zu 49 % erhöht. Dieser neue Spitzensteuersatz soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro greifen. Da der Bundestag dem Gesetz zustimmen müsste, dürfte das Gesetz vor der Bundestagswahl im Herbst wenig Aussicht auf Erfolg haben. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag aber ändern, wird auch das Gesetz wieder aufs Tableau kommen.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter