Betreuungskosten für Kleinkinder

Das Finanzgericht Düsseldorf hat keine Einwände dagegen, dass Betreuungskosten für Kleinkinder bis Ende 2011 nur dann abziehbar sind, wenn beide Elternteile berufstätig waren.

Ab 2012 wurde der steuerliche Abzug von Kinderbetreuungskosten deutlich vereinfacht und vereinheitlicht. Davor, also bis 2011, war der Abzug von mehreren Faktoren abhängig. Für Kinder unter drei Jahren beispielsweise waren Kinderbetreuungskosten nur abziehbar, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Diese Regelung hat das Finanzgericht Düsseldorf bestätigt und einem Ehepaar den Abzug der Betreuungskosten für zwei der drei Kinder gestrichen, weil nur einer der beiden Elternteile berufstätig und die beiden Kinder noch nicht drei Jahre alt waren.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter