Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen

Dass für die Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen der normale Steuersatz statt der Abgeltungsteuer gilt, hält das Niedersächsische Finanzgericht für verfassungsgemäß.

Seit 2009 unterliegen die meisten Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Eine Ausnahme gilt unter anderem für Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen. Mit dieser Regelung musste sich das Finanzgericht Niedersachsen befassen und kam zu dem Ergebnis, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist. Es besteht also kein Anspruch darauf, auch auf Zinsen aus Angehörigendarlehen den Steuersatz der Abgeltungsteuer anzuwenden. Die Kläger haben jetzt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt in der Hoffnung, dass der zu einem anderen Ergebnis kommt.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter