Schulgeld an schweizerische Privatschule nicht abziehbar

Schulgeld für eine schweizerische Privatschule ist anders als bei Privatschulen in EU-Ländern nicht steuerlich abziehbar.

Schulgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird, kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. In diesem Verbot sieht der Bundesfinanzhof keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit, denn das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Privatschulen in der EU oder im EWR. Nur wenn die Privatschule eine staatlich genehmigte Ersatzschule oder eine anerkannte Ergänzungsschule wäre, käme ein Abzug auch bei dem in der Schweiz gezahlten Schulgeld in Frage.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter