Geringfügigkeitsgrenze bei der Abfärberegelung

Wann gewerbliche Einkünfte noch so geringfügig sind, dass sie nicht auf gewerbesteuerfreie Einkünfte abfärben, muss jetzt der Bundesfinanzhof entscheiden.

Die Abfärberegelung sieht vor, dass die Einnahmen einer gewerbesteuerbefreiten Gesellschaft in voller Höhe gewerbesteuerpflichtig werden, sobald sie gewerbliche Einnahmen erzielt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die gewerblichen Einnahmen äußerst geringfügig sind. Dazu hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein nun entschieden, dass dies zumindest bei einem Anteil der gewerblichen Einnahmen von mehr als 5 % nicht mehr der Fall ist. Außerdem sei der gewerbesteuerliche Freibetrag auch keine absolute Geringfügigkeitsgrenze für die gewerblichen Einnahmen. Gegen das Urteil ist nun die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.



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