Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein

Jetzt gilt das Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit Liechtenstein, das dem Fiskus bei Bedarf Zugriffsrecht auf Liechtensteiner Bankinformationen gibt.

Nach einigem Ringen hat das Bundesfinanzministerium sein Ziel erreicht, ein Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein umzusetzen. Am 28. Oktober ist das Abkommen in Kraft getreten, das dem deutschen Fiskus die Möglichkeit gibt, auf Ersuchen alle Informationen - einschließlich Bankinformationen - zu erhalten, die für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens notwendig sind. Das Abkommen gilt für die Veranlagungszeiträume ab 2010.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter