Freiberufler im EDV-Bereich

Immer mehr IT-Experten, darunter auch Autodidakten, werden vom Bundesfinanzhof als Freiberufler mit ingenieurähnlichem Beruf anerkannt.

Immer wieder muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob EDV-Spezialisten nun einen ingenieurähnlichen freien Beruf ausüben oder lediglich eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegen würde. Die Richter entscheiden dabei immer häufiger zugunsten der IT-Fachkräfte. Vor allem Autodidakten haben mittlerweile ebenfalls eine Chance auf den Status als Freiberufler. Einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf üben nach den neuesten Entscheidungen unter anderem aus

  • ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik, und

  • ein Autodidakt, der über die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Diplom-Informatikers verfügt und Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut, oder der als Leiter von IT-Projekten arbeitet.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter