Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen

Für einige Länder gelten ab 2010 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.

Das Bundesfinanzministerium hat die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gegeben. Änderungen ergeben sich unter anderem für Finnland, Norwegen, Kanada, Australien, verschiedene afrikanische Staaten sowie die meisten arabischen Staaten. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten gelten nur bei Erstattung durch den Arbeitgeber. Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Kosten maßgebend.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter