Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung

Eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung ist vor dem Finanzgericht Niedersachsen gescheitert.

Die Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung von 27 auf 25 Jahre ist verfassungsgemäß. So hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden und dabei keine Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Die Klägerin hat nun allerdings Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, sodass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist. Trotzdem sind die Erfolgsaussichten eher gering. Jedenfalls sieht das Finanzgericht in der Absenkung der Altersgrenze keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot.



Eine Seite zurück
Steuerterminkalender
Existenzgründer
Personal, Arbeit und Soziales
GmbH-Ratgeber
Umsatzsteuer
Selbständige und Unternehmer
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Einkommensteuer - Immobilien
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Erbschaft und Schenkung
Internet und Telekommunikation
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen


Volltext-Artikelsuche

Newsletter