Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung

Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab 2025 hat eine Anpassung der Buchführungsregeln (GoBD) notwendig gemacht.

Insbesondere aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern seit dem 1. Januar 2025 sah das Bundesfinanzministerium Änderungsbedarf an den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" und hat deshalb ein Schreiben mit entsprechenden Änderungen erlassen. Neben der Änderung von Begriffen an verschiedenen Stellen (z. B. Ersatz von "Kontoauszüge in PDF oder Papier" durch "Dateien im PDF-Format oder papierhaften Belege") werden vor allem Regelungen zur Aufbewahrung von Daten und Belegen angepasst oder ergänzt. Hier ist ein Überblick:

Die GoBD in der jetzt geänderten Fassung sind ab dem 14. Juli 2025 anzuwenden.



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