Wichtige
 Informationen




Einkommensteuer - Immobilien

Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
Auch erst nachträglich vereinbarte Sonderwünsche können der Grunderwerbsteuer unterliegen, sofern ein Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für ein noch zu errichtendes Gebäude besteht.
Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
In den Bundesländern, die bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell anwenden, haben die Immobilieneigentümer bis Mitte 2024 in 13 % der Fälle Einspruch eingelegt.
Zahlungen in die Erhaltungsrücklage trotz WEG-Reform nicht als Werbungskosten abziehbar
Trotz rechtlicher Änderungen durch die WEG-Reform sind Zahlungen in die Erhaltungsrücklage auch weiterhin keine Werbungskosten eines Vermieters.
Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche
Auch wenn beim Finanzamt noch ein Einspruch anhängig ist, erlassen die Städte und Gemeinden einen Grundsteuerbescheid, der bei Bedarf dann nachträglich korrigiert wird.
Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem Grundbesitz
Wird der letzte Teil des Grundbesitzes auch nur einen Tag vor Ablauf des Veranlagungszeitraums verkauft, besteht kein Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.
Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
Inzwischen haben mehrere Finanzgerichte entschieden, dass das Bundesmodell für die Grundsteuerreform verfassungsgemäß ist.
Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
Nachträgliche Ausgaben für eine inzwischen steuerbefreite Photovoltaikanlage können möglicherweise doch geltend gemacht werden.
Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
Aufwendungen für das Insolvenzverfahren können allenfalls in bestimmten Fällen mit im Rahmen der Vermögensverwertung erzielten Gewinnen verrechnet werden.

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