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Selbständige und Unternehmer

Einfachere Bilanzregeln für Kleinstunternehmen
Deutschland übernimmt noch dieses Jahr die EU-Micro-Richtlinie in deutsches Recht, die einige Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht.
Nachweis von Bewirtungskosten
Bei einem Rechungsbetrag von mehr als 150 Euro muss die Bewirtungsrechnung zwingend auch den Namen des bewirtenden Steuerzahlers enthalten.
Vereinfachung des Reisekostenrechts geplant
Ab dem Jahr 2014 soll das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst werden.
Niedrigere handelsrechtliche Rückstellungen sind maßgeblich
Selbst wenn die steuerrechtlichen Vorschriften höhere Rückstellungen zulassen würden, sind auch für die steuerrechtliche Bewertung die handelsrechtlichen Rückstellungsbeträge maßgeblich.
Umsetzung der EU-Micro-Richtlinie
Noch in diesem Jahr sollen die Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften umgesetzt werden.
Mineralölsteuerbefreiung gilt nicht für Firmenflugzeuge
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass nur reine Luftfahrtunternehmen Anspruch auf die Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeugtreibstoff haben.
Mini-Unternehmensteuerreform in Vorbereitung
Eine Mini-Unternehmensteuerreform mit einem höheren Verlustrücktrag und Vereinfachungen bei der steuerlichen Organschaft sind für das Jahr 2014 in Vorbereitung.
Fehlende Kassenaufzeichnungen führen zur Einnahmenschätzung
Obwohl es für Einnahme-Überschuss-Rechner keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten gibt, müssen bargeldintensive Betriebe einigermaßen detaillierte Kassenaufzeichnungen führen, wenn sie keine Steuerschätzung riskieren wollen.
Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben
Auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben setzt der Nachweis der Investitionsabsicht nicht zwingend eine verbindliche Bestellung voraus.
Schenkung des Verkaufserlöses von Gesellschaftsanteilen
Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen wird anders bewertet, wenn der Beschenkte an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist.

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