Kilometergeld für Dienstfahrten soll angehoben werden

Finanzministerium bestätigt geplante Gesetzesänderung

Nach der Erhöhung der Steuerpauschale für Berufspendler will die Bundesregierung auch das Kilometergeld für Dienstfahrten mit dem eigenen Auto anheben. Wie das Bundesfinanzministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte, soll das Bundesreisekostengesetz entsprechend geändert werden. Demnach sollen Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst künftig 58 Pfennig statt wie bisher 52 Pfennig pro Kilometer Fahrtstrecke erhalten. Entsprechend erhöht sich auch der Höchstsatz, den Arbeitgeber in der Privatwirtschaft ihren Beschäftigten für Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw steuerfrei erstatten können beziehungsweise der Satz, den Arbeitnehmer als Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Dieser Satz ist an die Kostenerstattung nach dem Bundesreisekostengesetz gekoppelt.

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist laut Finanzministerium, dass immer mehr Beschäftigte im Öffentlichen Dienst die bisherige Kostenerstattung als unzureichend betrachten und daher für dienstliche Fahrten einen Dienstwagen verlangen. Auch werde immer häufiger die Möglichkeit genutzt, statt der Pauschale gegen Beleg die tatsächlichen Kosten geltend zu machen, was einen erheblichen Mehraufwand für die Finanzämter bedeute. Das Ministerium bestätigte damit weitgehend einen Bericht der "Bild"-Zeitung, die allerdings von einer noch stärkeren Anhebung des Kilometergeldes berichtet hatte.

In der Privatwirtschaft bleibt es anders als im Öffentlichen Dienst den Unternehmen überlassen, ob sie den Höchstsatz für die Kostenerstattung ausschöpfen oder eine andere Regelung wählen. Auch dort können Arbeitnehmer allerdings in der Regel auch den Ersatz tatsächlich entstandener Fahrtkosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege verlangen oder nicht erstattete Kosten selbst als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Bereits seit Jahresbeginn werden Berufspendler durch eine vom Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale entlastet, die bei größeren Entfernungen höher liegt als die bisherige Pendler-Pauschale nur für Autofahrer. Bis zu der Entfernung von zehn Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nun generell 70 Pfennig pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden, ab dem elften Kilometer 80 Pfennig.



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