Zwischenstand beim Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz musste schon mehrere Hürden überwinden und steht immer noch auf der Kippe, auch wenn ein Kompromiss den Umfang des Gesetzes bereits auf weniger als die Hälfte des ursprünglichen Entlastungsvolumens reduziert hat.

Im Wachstumschancengesetz stecken viele Steuererleichterungen vor allem für Unternehmen, mit denen die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln will. Doch das Gesetzgebungsverfahren nimmt einfach kein Ende, denn seit fast einem Dreivierteljahr streitet die Politik über das Gesetz. Zuerst scheiterte die Verabschiedung des Regierungsentwurfs im Kabinett an einem Streit über die Finanzierung der Kindergrundsicherung, und als der Gesetzentwurf schließlich in den Parlamenten angelangt war, hat der Bundesrat dem Gesetz seine Zustimmung verweigert.

Zwar stimmen die Länder dem Ziel zu, die Konjunktur anzukurbeln, aber ihnen sind die Änderungen durch das Gesetz zu teuer. Mit dem Vorwurf, es werde Geld nach dem Gießkannenprinzip verteilt, hat der Bundesrat am 24. November 2023 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Manchmal sind Vermittlungsverfahren sehr zügig abgeschlossen, doch auch hier gab es für das Gesetz wieder einen Stolperstein in Form des Verfassungsgerichtsurteils zum Bundeshaushalt, durch das kurzfristig die Finanzierung von 60 Mrd. Euro an bereits verplanten Ausgaben ins Wanken geriet. Bevor der Haushalt nicht auf festen Beinen stand, wollte die Opposition kein Vermittlungsverfahren beginnen.

Teile des Wachstumschancengesetzes, die unstreitig waren und zwingend schon vor dem Jahresanfang in Kraft treten mussten, wurden deshalb kurzfristig in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz transplantiert, das die Parlamente in ihrer letzten Sitzungswoche vor Weihnachten noch verabschiedet haben. Darunter war neben diversen Änderungen für 2024 auch die rückwirkende Streichung der Steuerpflicht für die Dezemberhilfe.

Zur Erinnerung: Im Dezember 2022 hatte der Bund die Kosten für den Abschlag für Gas und Wärme übernommen, um die Bürger bei den damaligen hohen Energiepreisen zu entlasten. Als sozialer Ausgleich sollten diese Hilfen versteuert werden, was sich aber als impraktikabel erwiesen hat. Die Dezemberhilfe 2022 wird daher nun rückwirkend steuerfrei gestellt.

Am 21. Februar 2024 hat sich schließlich der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz befasst. Dabei wollten die Länder einige der teureren Änderungen abschwächen oder aus dem Gesetz herausverhandeln. Letztlich hat der Ausschuss einen schon zuvor aussondierten Kompromiss beschlossen, mit dem das Entlastungsvolumen des Gesetzes von rund 7 Mrd. Euro auf 3,2 Mrd. Euro etwas mehr als halbiert wird.

Um diese Reduzierung zu erreichen, wurden die geplanten erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten abgeschwächt und die ursprünglich als Kern des Gesetzes vorgesehene Prämie für Investitionen in den Klimaschutz komplett gestrichen. Auch an anderen Stellen gab es Kürzungen. Hier ist ein Überblick über die Änderungen und Streichungen gegenüber der bisherigen Fassung:

Trotz dieser Änderungen ist das Gesetz auch weiterhin nicht in trockenen Tüchern, denn für den Beschluss haben im Vermittlungsausschuss nur Vertreter der Regierungskoalition gestimmt, die dort die Mehrheit haben. Im Bundesrat sind aber die Bundesländer in der Mehrheit, an deren Regierung die Union beteiligt ist, und diese hat angekündigt, dem Gesetz erst dann zuzustimmen, wenn die bereits verabschiedete Kürzung der Steuervergünstigung für Agrardiesel rückgängig gemacht wird. Das wiederum will die Bundesregierung nicht, weil dann erneut eine Finanzierungslücke entsteht.

Die nächste und möglicherweise letzte Hürde muss das Gesetz nun in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 nehmen. Dort kommt es dann zum Showdown, wenn über das überarbeitete Gesetz abgestimmt wird.



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