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CDU-Politikerin Schön: Höheres Kindergeld stärkt die Mitte der Gesellschaft

Bundestag berät erstmal über Gesetz zur Entlastung von Familien

Das Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien stärkt nach den Worten von Unionsfraktionsvize Nadine Schön (CDU) besonders die Mitte der Gesellschaft. Die Erhöhung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrags zählten "zu den wichtigsten familienpolitischen Maßnahmen dieser Legislaturperiode", sagte Schön vor der ersten Beratung des Gesetzes im Bundestag am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. "Bei nahezu allen Familien bildet das Kindergeld einen erheblichen Anteil am Haushaltseinkommen."

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Kindergeld Mitte 2019 um zehn Euro monatlich pro Kind anzuheben. Es beträgt dann für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro monatlich, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 235 Euro. Auch der Kinderfreibetrag soll dem Entwurf zufolge angehoben werden: Ab Januar 2019 pro Kind von 7428 Euro auf 7620 Euro und ab Januar 2020 dann auf 7812 Euro. 

"Dabei ist uns wichtig, dass alle Familien profitieren und damit die Mitte der Gesellschaft entlastet wird", sagte Schön. Eine Familie mit drei Kindern erhalte künftig 618 Euro Kindergeld im Monat. "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Vertrauen in die Eltern und wir sind überzeugt, dass Eltern am besten wissen, wie sie das Geld gut für ihre Kinder ausgeben."

Das Familienentlastungsgesetz enthält zudem eine Erhöhung des Grundfreibetrags für alle Bürger sowie Erleichterungen beim Steuertarif, die in den kommenden beiden Jahren schrittweise in Kraft treten sollen. Durch das höhere Kindergeld sowie durch einen Ausgleich der kalten Progression werden Familien Schön zufolge jährlich um etwa zehn Milliarden Euro entlastet.



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