Aktuelles






Bundesregierung sieht keinen Grund für Änderungen am Ehegattensplitting

Wissenschaftler kritisieren mangelnden Anreiz für Vollzeit-Arbeit von Frauen

Trotz eines kritischen Gutachtens von Wissenschaftlern sieht die Bundesregierung keinen Grund, etwas am Ehegattensplitting im Steuerrecht zu ändern. Es gebe keine Pläne, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Freitag in Berlin. "Basis unserer Arbeit ist zunächst, was im Koalitionsvertrag steht", und dort seien keine Änderungen beim Ehegattensplitting vorgesehen.

Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hatte am Donnerstag ein Gutachten mit dem Titel "Zur Reform der Besteuerung von Ehegatten" veröffentlicht. Darin heißt es, das Ehegattensplitting begünstige "die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner".

Für den potentiellen Zweitverdiener - oftmals die Ehefrau - sinke der Anreiz, "Karriere- und Berufswege zu wählen, die an eine Vollzeitbeschäftigung geknüpft sind", analysieren die Wissenschaftler. Dies könne den Zielen der Gleichstellung von Mann und Frau entgegen stehen. 

Die Ministeriumssprecherin betonte, der Beirat sei sowohl in der Wahl seiner Themen als auch bei der Formulierung von Ergebnissen unabhängig. Die Einschätzung der Experten zu den Auswirkungen des Ehegattensplittings wollte sie nicht kommentieren.

Mit dem Begriff Ehegattensplitting wird das steuerrechtliche Verfahren umschrieben, die Einkünfte von Ehepartnern zusammenzurechnen, hälftig aufzuteilen und dann zu versteuern. Dadurch fällt die Steuerbelastung bei Paaren, deren Löhne sich in der Höhe deutlich unterscheiden, geringer aus als bei einer Individualbesteuerung. Kritiker sehen hierin eine Begünstigung der Alleinverdiener-Ehe, wodurch in erster Linie Frauen unter Druck geraten könnten, nicht oder nur geringfügig zu arbeiten.



Übersicht - Eine Seite zurück