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Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel soll ab 2019 gelten

"Wirtschaftswoche": Finanzministerium rechnet mit hohem Steueraufkommen

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung im Online-Handel erarbeitet und stimmt ihn bereits mit den anderen Ressorts ab. Bis Juli oder August will die Bundesregierung nach Informationen der "Wirtschaftswoche" den Entwurf im Kabinett verabschieden. "Am 1. Januar 2019 wird das Gesetz dann in Kraft treten", sagte Christine Lambrecht, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, dem Magazin.

Für Amazon, Ebay und andere Plattformbetreiber gilt dann: Hinterzieht ein Händler auf ihren Marktplätzen Steuern, dann müssen sie für den Schaden haften. Durch das neue Gesetz könnte das Steueraufkommen in Deutschland um rund eine Milliarde Euro steigen, zitierte die "Wirtschaftswoche" eine interne Schätzung des Bundesfinanzministeriums.



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