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Finanzhof-Präsident spricht sich für Abschaffung von Steuerzins aus

Mellinghoff: Wäre Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts

Der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH), Rudolf Mellinghoff, hat sich für die vollständige Abschaffung des Rechnungszinses von sechs Prozent bei Steuernachforderungen und ?erstattungen ausgesprochen. "Ich finde, dass eine völlige Abschaffung der Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ein Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts wäre", sagte Mellinghoff der "Wirtschaftswoche". Der 3. Senat des BFH hatte erst vor kurzem entschieden, dass der Zinssatz nicht verfassungswidrig sei.

"Die Frage der Verzinsung ist hoch umstritten", sagte Mellinghoff der Zeitschrift. "Daher weiß man nicht, wie der Bundesfinanzhof weitere Verfahren entscheiden wird." Im Übrigen zeigten die Verfahren, "dass es ein erhöhtes Unwohlsein bei den Steuerpflichtigen gibt".

Bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gilt ein Satz von 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Der hohe Zinssatz besteht nach Angaben des Steuerzahlerbundes bereits seit mehr als 50 Jahren. Da die Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, setzte sich der Steuerzahlerbund bislang für eine Anpassung des Zinssatzes auf 0,25 Prozent pro Monat, also drei Prozent pro Jahr ein.



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