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EU-Kommission erwägt in Arbeitspapier neue Steuer für Internetfirmen

Abgabe wäre "vorübergehende" Lösung um nationale Alleingänge zu verhindern

Die EU-Kommission plant einem Medienbericht zufolge eine neue Möglichkeit der Besteuerung von Internetfirmen. Das geht aus einem Arbeitspapier der Brüsseler Behörde hervor, das das Magazin "Politico" am Mittwoch veröffentlichte. Die Abgabe soll demnach zwischen ein und fünf Prozent des Umsatzes durch Werbeeinnahmen in den EU-Staaten betragen und würde in erster Linie Internetriesen wie Facebook, Google und Apple betreffen.

Grundsätzlich sollte die Besteuerung dort geschehen, wo die Wertschöpfung stattfindet, heißt es in dem von "Politico" veröffentlichten Dokument. Im Fall von Internetfirmen funktioniere dies jedoch nicht, da die Unternehmen in den meisten EU-Staaten nicht physisch anwesend und deshalb steuerlich nicht gemeldet seien.

Dieser Verlust an Steuereinnahmen beträfe zudem oft selbst die EU-Länder, in denen die Internetfirmen physisch anwesend sind, weil Gewinne in Drittländer verschoben und dort versteuert würden. Die Brüsseler Behörde schlägt deshalb eine Verordnung vor, die es den Mitgliedsstaaten erlauben würde "ein bestimmtes Level digitaler Aktivität" unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Unternehmens zu besteuern.

Die Regeln würden nach Vorstellung der EU-Kommission für Unternehmen greifen, deren weltweiter Jahresumsatz mehr als 750 Millionen Euro beträgt, wovon mehr als 10 Millionen durch digitale Dienstleistungen in der EU generiert werden. Besteuert würden Werbeeinnahmen und solche aus dem Handel mit Nutzerdaten, nicht aber die Einnahmen "durch die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienste", also etwa Streaming-Dienste oder Gaming-Plattformen.

Das Arbeitspapier der Kommission unterstreicht, dass es sich bei dieser Abgabe um eine vorübergehende Lösung handeln würde. Kurzfristig ginge es darum die Mitgliedsstaaten davon abzuhalten, mit nationalen Regelungen vorzupreschen und so den einheitlichen Binnenmarkt auszuhebeln.

Eine mittelfristige Lösung in Form einer breiteren und flexibleren Verordnung müsse dann noch ausgearbeitet werden. Die ideale Lösung für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft sei auf lange Sicht schließlich ein "globaler Ansatz": Eine international anerkannte Definition digitaler Betriebsstätten, auf die sich Länder in Steuerabkommen berufen könnten, heißt es in dem Papier.



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