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Reparaturkostengarantie trotz überschrittener Wartungsintervalle

Eine Kfz-Reparaturkostengarantie darf nicht allein durch die Überschreitung der vorgesehenen Wartungsintervalle gegenstandslos werden.

Räumt ein Kfz-Händler einem Kunden eine Reparaturkostengarantie ein, darf er deren Gültigkeit nicht an die starre Einhaltung von Wartungsintervallen knüpfen. Denn insbesondere dann, wenn eine solche Klausel in Formularverträgen vorgesehen ist, liegt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden vor. Und wie auch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt dies zur ersatzlosen Nichtigkeit der jeweiligen Klausel.

Zur Begründung führten die Richter aus, dass allein durch eine Überschreitung der vom Fahrzeughersteller empfohlenen Intervalle keine zwingende Benachteiligung des Händlers eintrete. Ein allgemeiner Grundsatz, wonach zumindest geringfügige Überschreitungen des Wartungsintervalls zu höheren Reparaturkosten führen würden, existiere nicht. Im Übrigen könne der Händler einfach dem Kunden die Beweislast dafür auferlegen, dass die verspätete Wartung nicht zu höheren Kosten geführt hat.



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