Aktuelles

Rund um die Familie

Zum 1. Juli ändern sich die Düsseldorfer und die Berliner Tabelle, die die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts sind.
Der leibliche Vater hat ein Recht auf eine Umgangsregelung, wenn er längere Zeit mit seinem Kind in enger Beziehung gelebt und Verantwortung für dieses übernommen hat.
In zwei aktuellen Urteilen hat der Bundesgerichtshof den Unterhaltsanspruch unverheirateter Mütter ausgedehnt, ihm aber auch Grenzen gesetzt.
Wer nach einem unerwarteten Karrieresprung ein wesentlich höheres Einkommen bezieht, muss deshalb nicht automatisch auch mehr Unterhalt zahlen.
Die Vergütung, die ein Vormund für seine Tätigkeit erhält, erhöht sich nicht durch den Abschluss eines für die Ausübung der Vormundschaft bedeutungslosen Studiengangs.
Der Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt erlischt, sobald die Mutter des Kindes einen anderen Mann heiratet.

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