Aktuelles

Erben und Vererben

Der Erbschaftsteuerfreibetrag von 20.000 Euro für Pflegeleistungen gilt nicht für Kinder und andere nahe Verwandte des Erblassers.
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.
Die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer für ein Familienwohnheim gilt nur für den Hauptwohnsitz, aber nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen.
Bei einem berechtigten Interesse ist eine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden aufgrund des beim Bundesverfassungsgerichts anhängigen Normenkontrollverfahrens möglich.
Ein Erbe kann nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts die für den Erblasser nachgezahlte Kirchensteuer selbst bei seiner Einkommensteuer als Sonderausgabe geltend machen.
Das Finanzamt darf die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim nicht verweigern, weil eine unverzügliche Nutzung durch den Erben allein wegen einer längeren Erbauseinandersetzung nicht möglich ist.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück