Aktuelles
Bauen, Mieten und Vermieten
Mieter können ihre bereits gezahlte Nachforderung zurückverlangen, wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung zu spät erstellt hat.
Der Sieger eines Architekten-Wettbewerbs erhält nicht automatisch auch den Vertragszuschlag.
Mieter müssen bei der Rückgabe der Mietsache das eingebrachte Inventar entfernen - auch wenn dieses zwischenzeitlich zerstört ist.
Bei Mietobjekten, die vor dem 1. September 2001 veräußert worden sind, müssen die Mieter unverändert nachweisen, dass sie die Kaution hinterlegt haben.
Vermieter können zumindest dann eine nicht mehr ortsübliche Miete verlangen, wenn sie anstelle des Mieters für Schönheitsreparaturen aufkommen.
Ein Makler muss Kaufinteressenten darauf hinweisen, wenn die Angaben über die Größe eines Grundstücks geändert worden sind.
« Neuere Artikel | Ältere Artikel » |
Übersicht - Eine Seite zurück