Aktuelles
Auto und Verkehr
Der Halter eines abgeschleppten Fahrzeugs erhält dieses nur gegen Zahlung der Abschleppkosten oder Hinterlegung einer ausreichenden Sicherheit wieder.
Ein zu geringer Abstand zu einem geparkten Fahrzeug kann auch dann zu einer Mithaftung führen, wenn dessen Fahrer die Wagentüre unmittelbar öffnet und dadurch den Unfall verursacht.
Ein Bauunternehmer haftet nicht mehr für ein von ihm aufgestelltes Warnschild, wenn der Unfallverursacher grob verkehrswidrig handelt - selbst wenn das Schild den Verkehr geringfügig beeinträchtigt.
Wer auf der Autobahn schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt, erhöht die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs. Bei einem Unfall führt das zu einer erhöhten Mithaftung.
Ein geschädigter Beifahrer muss sich mit gekürzten Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zufrieden geben, wenn er die Fahruntüchtigkeit des Fahrers vorab erkannt hat.
Ein Fahrzeughalter muss grundsätzlich nicht für die Kosten eines Abschleppunternehmers aufkommen, wenn sein Ehegatte das Auto noch vor dem Eintreffen des Abschleppwagens entfernt.
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