Aktuelles
Internet und Telekommunikation
Wer im Internet andere beleidigt oder Anzüglichkeiten verbreitet, muss sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Schule mit Konsequenzen rechnen.
Widerspricht der Kunde eines Telekommunikationsanbieters nicht ausdrücklich der Aufnahme seiner Daten in die Inverssuche, ist von einer Zustimmung auszugehen.
Im Streitfall muss der Netzbetreiber und nicht der Besitzer eines Handys die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten nachweisen, wobei das Risiko von Hackerangriffen beim Netzbetreiber liegt.
Gerade bei Internet-Auktionen bereite der Umgang mit dem Widerrufsrecht immer wieder Probleme.
Wer im Internet ein Forum betreibt, muss ehrverletzende Äußerungen umgehend entfernen.
Benutzer einer Telefon-Flatrate dürfen nicht auf ein übliches Maß an Telefongesprächen beschränkt werden.
« Neuere Artikel | Ältere Artikel » |
Übersicht - Eine Seite zurück