Aktuelles
Sozialversicherungen und Co.
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung sind zum 1. Januar 2013 wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst worden.
Ab August 2013 haben Eltern, die für ihre ein bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, Anspruch auf ein Betreuungsgeld, wenn ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren ist.
Zum Jahreswechsel sinkt der Beitragssetz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 % auf dann 18,9 %.
Ab 2013 können Minijobber bis zu 450 Euro im Monat verdienen, sind aber in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Wenn der Betriebsprüfer eine Scheinselbständigkeit feststellt, die auch der Auftraggeber hätte erkennen können, darf die Einzugsstelle neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch rückwirkend Säumniszuschläge erheben.
Für 2013 soll der Beitrag zur Künstlersozialkasse um 0,2 % auf 4,1 % angehoben werden.
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