Aktuelles
Arbeitsrecht
Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist erst dann widerrechtlich, wenn der Arbeitgeber selbst von der Rechtswidrigkeit der Kündigung ausging.
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in einigen Wirtschaftszweigen müssen zum Jahreswechsel neue Pflichten beachten.
Mit der Reform der Pflegeversicherung sind umfangreiche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden.
Ein Arbeitnehmer hat nach seiner Wahl zum Betriebsrat auch dann Anspruch auf die bisherigen Zuschläge, wenn er für die zugehörigen Arbeiten nicht mehr eingesetzt wird.
In Formulararbeitsverträgen sind doppelte Schriftformklauseln unwirksam, soweit sie auch mündliche Abreden, Ergänzungen oder Änderungen erfassen.
Eine reine Entgeltreduzierung kann nur dann über eine Änderungskündigung erreicht werden, wenn andernfalls unmittelbar eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen müsste.
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