Aktuelles

Kaufleute und Unternehmer

Seit dem 29. Juli 2014 haben Gläubiger in Handelsgeschäften Anspruch auf einen höheren Verzugszins und eine Verzugspauschale von 40 Euro.
Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.
Die Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in den AGB eines Gebrauchtwagenhändlers ist ungültig, wenn davon nicht zumindest die im gesetzlichen Klauselverbot genannten Ansprüche ausgenommen sind.
Deutschland übernimmt noch dieses Jahr die EU-Micro-Richtlinie in deutsches Recht, die einige Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht.
Beim Projekt "E-Bilanz" ist keine weitere Verschiebung geplant - spätestens ab 2013 sind alle Unternehmen betroffen.
Damit die Umstellung auf das europäische SEPA-Verfahren nicht auf einen Schlag zahlreiche Bankkunden vor vollendete Tatsachen stellt, soll ein SEPA-Begleitgesetz nun die Nutzung alter Kontonummern und des bisherigen Lastschriftverfahrens noch bis Anfang 2016 ermöglichen.

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