Aktuelles

Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen können nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Auch Überweisungsbelege aus dem Online-Banking kommen für den erleichterten Spendennachweis bis 100 Euro in Frage.
Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker können ohne Vorlage eines vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Trotz Bankgeheimnis kann die Steuerverwaltung im Rahmen eines Strafverfahrens nun auch EU-weit Kontenabfragen durchführen.
Das zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung.
Arbeitslosengeld II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

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