Aktuelles

Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Auch die neueste Steuerschätzung prognostiziert weiter steigende Steuereinnahmen für den Fiskus. Einzig der Bund geht diesmal leer aus.
Der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen liegt weit über dem derzeitigen Zinsniveau, wird aber von den Finanzgerichten weiter als zulässig angesehen.
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Zumindest in Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen sich Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst elektronisch übermitteln, dieses Jahr zwei Monate länger Zeit lassen.
Die Finanzverwaltung veröffentlicht jedes Jahr eine Liste von Verwaltungsanweisungen, die in Zukunft nicht mehr angewendet werden sollen.
Lässt sich das Finanzamt im Verfahren beim Finanzgericht auf eine gütliche Einigung ein, darf es nicht später einen inhaltsgleichen Steuerbescheid mit anderer rechtlicher Begründung erlassen.

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