Aktuelles

Internet und Telekommunikation
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind.
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.
Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln und Vorgaben für selbstgedruckte Steuererklärungsformulare aktualisiert.
Der Kontendatenabruf durch die Finanzämter und andere Behörden hat in den letzten sieben Jahren drastisch zugenommen.
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.
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