Aktuelles

Erbschaft und Schenkung

Die Übernahme von Verbindlichkeiten, die die Erbquote übersteigen, können nicht als Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
Da die Erbschaftsteuer nicht den Sollertrag eines Vermögens besteuert, kann sich ein Steuerzahler auch nicht auf den Halbteilungsgrundsatz berufen.
Die Übertragung einer Immobilie von Eltern auf minderjährige Kinder ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn kein Ergänzungspfleger bestellt worden ist.
Auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.
Ein testamentarisches Vermächtnis ist unter gewissen Umständen doch als Sonderausgabe abziehbar.
Ein Schenkungsteuerbescheid muss rückwirkend aufgehoben werden, wenn die Schenkung noch vor der endgültigen Durchführung entfällt.

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