Aktuelles

Erbschaft und Schenkung

Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist nicht steuerlich begünstigt.
Die beliebte Cash-GmbH lässt sich nicht mehr zur steuerfreien Übertragung größerer Bargeldsummen nutzen. Auch bei der Lohnsummengarantie gibt es eine neue Regelung.
Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.
Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist auch das dritte Alternativgesetz zum Jahressteuergesetz 2013 im Vermittlungsausschuss gelandet.
Familienheime sind von der Erbschaftsteuer befreit - allerdings nur, wenn sie unmittelbar nach dem Erbfall vom Erben weiter selbstgenutzt werden. Auch triftige Gründe erlauben keine vorübergehende Vermietung.
Das Finanzamt muss eine Forderung des Erben gegen den Erblasser nur dann als Nachlassverbindlichkeit akzeptieren, wenn der Erblasser durch die Forderung tatsächlich wirtschaftlich belastet war.

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