Aktuelles

Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Aus der Zustimmung zu einem begrenzten Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen folgt nicht die Zustimmung zum unbegrenzten Abzug in den Folgejahren.
Der Bundesfinanzhof lässt vom Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die betragsmäßige Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge verfassungswidrig ist.
Anders als Verheiratete können nicht verheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht steuerlich geltend machen.
Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.
Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren.
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.

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