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Einkommensteuer - Immobilien

Ein Mietverhältnis zwischen Ehegatten wird nicht anerkannt, wenn beide Ehegatten in der vermieteten Wohnung leben.
Sie können die Eigenheimzulage schon dann beanspruchen, wenn Sie eine Eigentumswohnung anschaffen, für die noch keine Teilungserklärung existiert, und an der Sie demzufolge noch kein Eigentum haben.
Geld- oder Sachleistungen können auch zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören.
Die vorweggenommene Erbfolge beim Erwerb einer Wohnung ist bei der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage zu berücksichtigen.
Verluste aus Vermietung können von Ihnen nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn Sie mit einer Einkunftserzielungsabsicht gehandelt haben.
Beim Erwerb unter Ehegatten ist eine Wohnung oder ein Anteil daran nicht zulagenbegünstigt.

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