Aktuelles

Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Einnahmen aus einer Mitarbeiter-Beteiligung sind nur dann Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wenn sie allein auf dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis beruhen.
Auch ein Komparse übt eine - bis zu gewissen Grenzen steuerfreie - nebenberufliche künstlerische Tätigkeit aus.
Auch ein Arbeitnehmer kann unter geeigneten Umständen Aufwendungen für Bewirtung und Werbegeschenke als Werbungskosten geltend machen.
Kosten für einen Anti-Mobbing-Kurs können Sie unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend machen.
Verzichtet der Arbeitgeber nach einem alkoholbedingten Unfall auf Schadensersatz für den zerstörten Dienstwagen, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

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