Aktuelles

Selbständige und Unternehmer

Der Abschluss eines Werkvertrags verpflichtet den Unternehmer, unverzüglich mit der Herstellung des Werkes zu beginnen, es sei denn, Sie haben einen ausdrücklichen Vorbehalt in den Vertrag aufgenommen.
Das deutsche Schuldrecht, das auch die Gewährleistungsansprüche bestimmt, wird noch in diesem Jahr grundlegend geändert.
Mit der Übernahme der Firma eines Kaufmanns übernehmen Sie auch alle Verbindlichkeiten dieser Firma.
Mit einem Scheck über einen kleinen Teil der Forderungen versuchen Schuldner manchmal, den Erlass der Restschuld zu erreichen.
Statt einer Sicherungshypothek kann ein Bauunternehmer jetzt auch eine Sicherheitsleistung verlangen.
Zu Beginn dieses Jahres wurden die Betriebsgrößenklassen geändert, die dafür verantwortlich sind, wie oft Ihr Unternehmen geprüft wird.

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