Aktuelles

Selbständige und Unternehmer

Die Finanzverwaltung übernimmt die Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind.
Der Verkauf eines Teilbetriebs führt dazu, dass in diesem Teilbetrieb angefallene Verluste später nicht mehr mit Gewinnen anderer Teilbetriebe verrechnet werden können.
Die Bildung einer Rückstellung für die Anpassung der EDV-Anlage für den Zugriff der Betriebsprüfer auf die elektronische Buchführung ist nicht zulässig.
Zur Bekämpfung des drohenden Abschwungs hat die Große Koalition ein umfangreiches Investitionspaket beschlossen.
Der Bundesfinanzhof lässt auch eine Bilanzänderung zu, wenn die Bilanz zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung als richtig angesehen werden konnte.
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